Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 03.12.1997 - 9 WF 152/97   

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https://dejure.org/1997,4279
OLG Brandenburg, 03.12.1997 - 9 WF 152/97 (https://dejure.org/1997,4279)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.12.1997 - 9 WF 152/97 (https://dejure.org/1997,4279)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 9 WF 152/97 (https://dejure.org/1997,4279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 837
  • Rpfleger 1998, 205
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 19.06.2003 - 2 WF 97/03

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Nachreichen einer Erklärung

    Allerdings wird von Teilen der Rechtsprechung verlangt, dass bei Nachholung der Erklärung im Beschwerdeverfahren Entschuldigungsgründe dafür vorgebracht werden müssten, die die Verletzung der Mitwirkungspflicht entschuldigen könnten (OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837 f.; OLG Koblenz FamRZ 1996, 616 f.).
  • OLG Hamm, 25.04.2014 - 2 WF 44/14

    Berücksichtigung nachgereichter Erklärungen und Belege im Beschwerdeverfahren

    Der auch vom Amtsgericht vertretenen gegenteiligen Meinung, der Beteiligte müsse im Falle der Verspätung darlegen, dass diese weder auf Absicht noch auf grober Nachlässigkeit (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Juli 1996 - 13 WF 649/96 - MDR 1997, 103; OLG Koblenz, Beschluss vom 17. April 1996 - 13 WF 329/96 - FamRZ 1996, 616; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 03. Dezember 1997 - 9 WF 152/97 - FamRZ 1998, 837) oder einem Verschulden (vgl. LAG Hamm (Westfalen), Beschluss vom 14. Juli 2003 - 4 Ta 820/02 - zitiert nach juris) beruht, folgt der Senat nicht.
  • OLG Frankfurt, 14.12.1999 - 1 WF 232/98
    Die Frankfurter Familiensenate teilen in ständiger Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1992, 838) nicht die Ansicht, die Vorschrift des § 124 Nr. 2 ZPO habe insoweit Sanktionscharakter, und bei grob fahrlässiger Verletzung der Erklärungspflicht aus § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO reiche das Nachholen der Erklärung nicht aus, um die ergangenen Aufhebung der Prozeßkostenhilfe abzuwenden (so OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837).

    Die Frankfurter Familiensenate teilen in ständiger Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1992, 838) nicht die Ansicht, die Vorschrift des § 124 Nr. 2 ZPO habe insoweit Sanktionscharakter, und bei grob fahrlässiger Verletzung der Erklärungspflicht aus § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO reiche das Nachholen der Erklärung nicht aus, um die ergangenen Aufhebung der Prozeßkostenhilfe abzuwenden (so OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837).

  • OLG Frankfurt, 14.12.1998 - 1 WF 248/98
    Die Frankfurter Familiensenate teilen in ständiger Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1992, 838) nicht die Ansicht, die Vorschrift des § 124 Nr. 2 ZPO habe insoweit Sanktionscharakter, und bei grob fahrlässiger Verletzung der Erklärungspflicht aus § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO reiche das Nachholen der Erklärung nicht aus, um die ergangenen Aufhebung der Prozeßkostenhilfe abzuwenden (so OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837).

    Die Frankfurter Familiensenate teilen in ständiger Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1992, 838) nicht die Ansicht, die Vorschrift des § 124 Nr. 2 ZPO habe insoweit Sanktionscharakter, und bei grob fahrlässiger Verletzung der Erklärungspflicht aus § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO reiche das Nachholen der Erklärung nicht aus, um die ergangenen Aufhebung der Prozeßkostenhilfe abzuwenden (so OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837).

  • OLG Hamm, 04.11.1998 - 8 WF 424/98

    Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - keine Angaben zu persönlichen

    Der Auffassung des Amtsgerichts, dass im Hinblick auf den "Sanktionscharakter" des § 124 Nr. 2 ZPO die bloße Nachholung der Erklärung bzw. Vorlage von Unterlagen nicht ausreiche (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1425 ; 1997, 1544; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837 ), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Naumburg, 08.06.1999 - 3 WF 76/99

    Prozeßkostenhilfe: Entbehrlichkeit der Vorlage eines ausgefüllten Vordrucks über

    Die zulässige Beschwerde des Antragsgegners ist begründet, und zwar unabhängig davon, daß der Senat der Auffassung zuneigt, daß angesichts des Sanktionscharakters des § 124 Nr. 2 ZPO nach § 120 Abs. 4 ZPO angeforderte Angaben im Beschwerdeverfahren nicht mehr ohne weiteres nachgeholt werden können (so auch OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 837, 838; OLG Koblenz, FamRZ 1996, 616, 617; a.A. etwa OLG Dresden, FamRZ 1998, 250, 251; OLG Stuttgart, FamRZ 1997, 1089 ).
  • OLG Zweibrücken, 30.07.1998 - 5 WF 71/98

    Hinweispflicht auf Rechtsfolgen bei Versäumung der Frist zur Vorlage eienr

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  • LG Leipzig, 29.12.2005 - 1 T 1402/05
    Nach fast einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung kann die nach § 124 Nr. 2 i.V.m. § 120 Abs. 4 Satz 2 ZPO geforderte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auch erst innerhalb des Beschwerdeverfahrens nachgeholt/abgegeben werden, sogar ohne die Verspätung entsprechend entschuldigen zu müssen (BAG FamRZ 2004, 623 m.w.N. aus der Rechtsprechung; OLG Hamm FamRZ 2000, 1225; OLG Oldenburg FamRZ 2004, 36; a.A. OLG Brandenburg FamRZ 1998, 837).
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